Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommenen Aufträge sind die beigefügten
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B sowie die
nachstehenden Geschäftsbedingungen. Des weiteren gelten die Allgemein anerkannten Regeln der
Technik, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart.
§ 2 Angebot und Preise
An das Angebot halten wir uns 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme
gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise.
Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage
im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang.
Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je
1% Lohnkostenänderung .
Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige
Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden.
Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber
weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss
erbracht wird.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das
Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit
einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene
Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe unserer Forderung an uns ab.
§ 4 Witterung
Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche
nach Beendigung des Wetterhindernisses.
§ 5 Gewährleistung
Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Allgemeinen anerkannten Regeln der
Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch
unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch
uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.
§ 6 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.
§ 7 Schriftform
Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) - Teil B -
-VOB/B Ausgabe 2006-
Die gültige Fassung vom 04. September 2006 haben wir für Sie nachstehend als PDF hinterlegt.