Allgemeine Geschäftsbedingungen 
§ 1 Vertragsgrundlagen 
Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommenen Aufträge sind die beigefügten 
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B sowie die 
nachstehenden Geschäftsbedingungen. Des weiteren gelten die Allgemein anerkannten Regeln der 
Technik, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart. 
§ 2 Angebot und Preise
An das Angebot halten wir uns 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme 
gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise. 
Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage 
im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. 
Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 
1% Lohnkostenänderung . 
Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige 
Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden. 
Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber 
weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss 
erbracht wird. 
§ 3 Eigentumsvorbehalt 
Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das 
Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit 
einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene 
Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe unserer Forderung an uns ab. 
§ 4 Witterung 
Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche 
nach Beendigung des Wetterhindernisses. 
§ 5 Gewährleistung 
Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Allgemeinen anerkannten Regeln der 
Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch 
unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch 
uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht. 
§ 6 Gerichtsstand 
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes. 
§ 7 Schriftform 
Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.  
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) - Teil B -
-VOB/B Ausgabe 2006-
Die gültige Fassung vom 04. September 2006 haben wir für Sie nachstehend als PDF hinterlegt.
